Tierversicherungen

Tierkrankenversicherung - brauche ich das überhaupt?

Die Tiermedizin hat in den letzten Jahren erstaunliche Fortschritte gemacht. Die Behandlungsmethoden die in der Humanmedizin zum Standard gehören, haben mittlerweile auch in der Tiermedizin Einzug erhalten. Neben moderner Diagnostik wie CT, MRT oder Ultraschall, gibt es auch alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Chiropraxis und Tier-Physiotherapie. 

Genau wie wie bei uns Menschen, hat sich die Lebenserwartung der Tiere deutlich verlängert. Verbesserte Nahrung, Prophylaxemaßnahmen und nicht zuletzt die Fortschritte in der Tiermedizin durch optimierte Therapien (sowohl invasis, als auch nicht-invasiv) haben dazu beigetragen, dass unsere Tiere immer länger leben.

Allerdings bringt das lange Leben auch seine Kehrseite mit sich. So haben auch in der Tierwelt Volkskrankheiten wie Diabetes, Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Adipositas Einzug erhalten. Genauso wie im Humansektor bedeutet dies, dass die Kosten für die veterinäre Versorgung kontinuierlich gestiegen sind und auch weiter steigen werden. 

Damit Sie nicht alleine mit Ihrem Risiko bleiben, bieten aktuell sechs Versicherungen individuelle Lösungen für unsere Vierbeiner an. Je nach Alter, Größe, Vorerkrankungen und Rasse gibt es eine Vielzahl an Angeboten, welche für Ihr Tier den optimalen Schutz bieten. Sprechen Sie mich an, gerne berate ich Sie ausführlich zu dem Thema. Als Versicherungsmakler können wir gemeinsame das beste Produkt für Sie heraussuchen. 


Haftpflichtversicherung - Ein Muss!

80% aller Deutschen besitzen eine Haftpflichtversicherung im privaten Bereich. Eine Zahl die eigentlich 100% sein müsste, denn im Falle eines Schadens, den Sie jemanden anderes zufügen, haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen (§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht).

Bei Luxustieren wie Hund und Pferd ist es noch viel wichtiger eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Hier greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass die alleinige Anwesenheit Ihres Tieres ausreichen kann, damit Sie für den Schaden haftbar gemacht werden können, auch wenn Ihr Tier selbst keinen Schaden verursacht hat (§ 833 BGB: Haftung des Tierhalters).

Beispiel:

Sie gehen mit Ihrem Hund an einer Straße Gassi und begegnen einem Kind. Dieses erschreckt sich beim Anblick des Hundes und springt auf die Straße. Dort kommt es zu einem Unfall, bei dem es zu einem Personenschaden kommt. Auch wenn Sie nicht schuldhaft gehandelt haben, können Sie doch haftbar gemacht werden, da schon allein dadurch, dass Sie den Hund besitzen, von ihm eine Gefahr ausgeht. 

Ohne eine Tierhalterhaftpflicht müssen Sie privat für den Schaden aufkommen. Dieser kann bei Personenschäden sehr schnell in den 6 bis 7-stelligen Bereich gehen und Ihre Existenz gefährden. Abhilfe können Sie durch eine Tierhalterhaftplichtversicherung schaffen. Diese kann nicht nur Sie schützen, sondern auch alle anderen Menschen, die mit dem Tier Umgang haben.